Man bekommt einen Text, der druckfertig gemacht werden soll. Der Text ist von einem Drittautor, voller Fehler in Rechtschreibung und Grammatik; dazu Stilblüten, die wirklich nicht veröffentlicht gehören.
Alles halb so schlimm – dafür ist man ja da.
Man macht sich an die Arbeit, jätet wuchernde Kommas und pflanzt sie an die Stellen, an denen sie von Nutzen sind; man beugt Adjektive, bis sie ohne Verrenkung an ihre Substantive passen; man fädelt Verben auf die richtige Zeitenfolge und flickt hier und da noch einen Konjunktiv. Wortwiederholungen werden wegvariiert, schiefe Bilder gerade gehängt, Bandwurmsätze sinnreich zerteilt, und schon macht das Ganze einen recht ordentlichen Eindruck.
Man schickt den korrigierten Text an den Auftraggeber zurück.
Zwei Tage später kommt ein Anruf. Der Autor habe nicht gut auf die Verstümmelung seines Textes reagiert; die Stilblüten müßten also drinbleiben. In sachen Grammatik sei der Autor nicht so zwanghaft, man möge sich da mal entsprechend locker machen. Kommasetzung laufe bei diesem Autor unter „künstlerische Freiheit“ – tja.
Und dann fällt, durchaus gut gemeint und in tröstendem Ton, der Satz, der Korrekturleserinnen zum Weinen bringt: Nimm’s doch nicht so genau; das liest außer dir sowieso keiner.